Online-Meldung zur Opti-Regatta "Mindener Becher" 2012

Ich (Eltern) melde meinen Sohn / meine Tochter verbindlich zur Regatta an:
( bitte alle Felder ausfüllen )

  Familienname (Kind)  
  Vorname  
  Strasse  
  PLZ, Ort  
  Telefon  
  Geburtsdatum  
  Segelnummer  
  Bootsname  
  Startgruppe (A oder B)  
  Segelclub Name  
  Segelclub DSV-Nr.  

Ich erkenne den unten stehenden Haftungsausschluss an
und verpflichte mich zur Zahlung des Startgeldes.

  Name (Eltern)  
  Email-Adresse  

Diese Online-Meldung ist nur gültig, wenn zusätzlich vor dem ersten Start eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Meldung im Regattabüro vorliegt und das Startgeld bezahlt ist. Falls dies fehlt, ist der/die Teilnehmer/in nicht startberechtigt.

Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
 

Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft.

Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung zu veranlassen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

 Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten, entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertrags-wesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten-, Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

 Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbands-recht des DSV, die Klassenvorschrift sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

 Mit der Unterschrift auf der Meldung erkläre ich mich einverstanden, dass Namen und Bilder der Regattateilnehmer veröffentlicht werden dürfen.